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Kommentare: Art. 11 | Omnilex
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OV-WBF · Organisationsverordnung für das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Art. 11
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172.216.1
OV-WBF
Federal Council Ordinance
01.07.1999
Originalquelle
Die Preisüberwachung ist das Kompetenzzentrum des Bundes zur Überwachung der Preise, die nicht das Ergebnis wirksamen Wettbewerbs sind.
Ziele der Preisüberwachungen sind die Verhinderung und Beseitigung von missbräuchlichen Preisen sowie die Schaffung von Transparenz.
Organisation und Aufgaben der Preisüberwachung werden durch besondere Erlasse
1
geregelt.
Footnotes
Preisüberwachungsgesetz vom 20. Dez. 1985 (SR
942.20
).
↩
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