172.217.1OV-UVEKFederal Council Ordinance01.01.2000Originalquelle
Das Generalsekretariat übt die Funktionen nach Artikel 42 RVOG aus und nimmt folgende Kernfunktionen wahr:
Es ist verantwortlich für die Vorbereitung und den Vollzug der Entscheidungen der Departementsvorsteherin oder des Departementsvorstehers.
Es ist betraut mit Strategie, Planung, Controlling und Koordination auf Departementsstufe.
Ihm obliegen die Informationsbeschaffung, die Informationsplanung und die Kommunikation auf Departementsstufe.
Es ist verantwortlich für Ressourcen und Logistik auf Departementsstufe.
Es besorgt die Rechtsanwendung, Rechtsprechung und Rechtsberatung auf Departementsstufe und begleitet die Rechtsetzungsarbeiten, die im UVEK vorgenommen werden.
Darüber hinaus nimmt es innerhalb des UVEK die Eignerinteressen gegenüber den öffentlichen und gemischtwirtschaftlichen Unternehmungen wahr.1
Footnotes
Fassung gemäss Anhang 2 Ziff. II 3 der Postverordnung vom 29. Aug. 2012, in Kraft seit 1. Okt. 2012 (AS 2012 5009). ↩
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