172.217.1OV-UVEKFederal Council Ordinance01.01.2000Originalquelle
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ist die Fachbehörde für die öffentliche und private Zivilluftfahrt.
Es verfolgt entsprechend den politischen Vorgaben insbesondere folgende Ziele:
Gewährleistung eines hohen Sicherheitsstandards in der schweizerischen Zivilluftfahrt;
Sicherstellung eines attraktiven, bedarfsgerechten Angebotes der schweizerischen Luftfahrt durch die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Luftfahrtunternehmen im schweizerischen und internationalen Umfeld;
Sicherstellung einer langfristigen, aktiven Rolle der Schweiz im internationalen Luftverkehr.
Zur Verfolgung dieser Ziele nimmt das BAZL folgende Funktionen wahr:
Es bereitet die Entscheidungen für eine kohärente Politik im Bereich der schweizerischen Zivilluftfahrt vor und setzt sie um.
Es bewilligt und beaufsichtigt Infrastrukturanlagen, Luftfahrtunternehmen, Luftfahrtpersonal und Luftfahrtmaterial der Zivilluftfahrt.