Für Einsätze im Rahmen von festen Dienstplänen kann je Einsatz eine Zulage von 5.32 Franken ausgerichtet werden.1
Die Departemente bezeichnen die Organisationseinheiten, bei denen eine Zulage für die Einsätze ausgerichtet wird, und legen die entsprechenden Voraussetzungen fest.
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V des EFD vom 21. Nov. 2025, in Kraft seit 1. Jan. 2026 (AS 2025 796). ↩
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