173.320.1VGRLegislation The Federal Courts01.06.2008Originalquelle
Auf hängige Verfahren ist das neue Recht anwendbar.
Spruchkörper, die vor Inkrafttreten dieses Reglements nach Artikel 25 Absätze 1−3 des Geschäftsreglements vom 11. Dezember 20061für das Bundesverwaltungsgericht bestimmt wurden, bleiben bestehen.