Finanzielle Beiträge und andere Unterstützungsmassnahmen sollen insbesondere:
- die Voraussetzungen für Aufnahme, Arbeit, Integration und Sicherheit der Begünstigten nach Artikel 19 in der Schweiz verbessern;
- die Bekanntheit der Schweiz als Gaststaat fördern;
- Schweizer Kandidaturen im Hinblick auf die Aufnahme von Begünstigten nach Artikel 2 fördern;
- Aktivitäten im Bereich der Gaststaatpolitik fördern.