Das Departement kann Personen, die ein besonderes Interesse nachweisen, Auskunft erteilen über:
- die gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen, ihren Umfang und die Begünstigten;
- die gewährten finanziellen Beiträge und anderen Unterstützungsmassnahmen sowie über die Begünstigten.