Eine internationale Institution kann in den Genuss von Vorrechten, Immunitäten und Erleichterungen kommen, wenn sie:
- über ähnliche Strukturen wie eine zwischenstaatliche Organisation verfügt;
- staatliche Aufgaben wahrnimmt oder Aufgaben, die gewöhnlich einer zwischenstaatlichen Organisation übertragen werden; und
- innerhalb der internationalen Rechtsordnung internationale Anerkennung geniesst, namentlich auf Grund eines völkerrechtlichen Vertrags, einer Resolution einer zwischenstaatlichen Organisation oder eines von einer Staatengruppe verabschiedeten politischen Dokuments.