Ein Revisionsunternehmen ist zur Prüfung nach dem AHVG1ausreichend organisiert, wenn es:
- über mindestens zwei zugelassene leitende Prüferinnen oder leitende Prüfer mit einer Zulassung nach Artikel 11m verfügt;
- spätestens drei Jahre nach Zulassungserteilung über mindestens zwei Prüfmandate von Ausgleichskassen oder Zweigstellen im Sinne von Artikel 161 Absätze 1 und 2 der Verordnung vom 31. Oktober 19472über die Alters- und Hinterlassenenversicherung verfügt;
- die Vorschriften zur Dokumentation und Aufbewahrung der Unterlagen nach Artikel 730c OR unabhängig von seiner Rechtsform einhält.