221.302.3RAVFederal Council Ordinance01.09.2007Originalquelle
Das Gesuch um Zulassung ist in elektronischer Form einzureichen. Es muss unterzeichnet sein. Liegt keine qualifizierte elektronische Signatur im Sinne des Bundesgesetzes vom 18. März 20161über die elektronische Signatur vor, so muss eine Freigabequittung handschriftlich unterzeichnet und in Papierform eingereicht werden.
Ist die elektronische Gesuchseinreichung nicht möglich, so ist das Gesuch auf Papier einzureichen. Es muss handschriftlich unterzeichnet sein.