221.302.3RAVFederal Council Ordinance01.09.2007Originalquelle
Die Aufsichtsbehörde anerkennt ein Prüfungsreglement, wenn:
die Kenntnisse der schweizerischen Rechts- und Verwaltungsvorschriften geprüft werden, die für die Erbringung von gesetzlich vorgeschriebenen Revisionsdienstleistungen notwendig sind; und
die Prüfung in den Amtssprachen des Bundes angeboten wird; das Reglement kann daneben auch die Prüfung in Englisch vorsehen.
Sie kann weitere Vorschriften erlassen, insbesondere zum Inhalt des Prüfungsreglementes.
Sie kann selbst ein Prüfungsreglement erstellen und Prüfungen durchführen.
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