Die Höhe der nach diesem Gesetz und seiner Verordnung zu zahlenden Gebühren sowie die Zahlungsmodalitäten richten sich nach der Gebührenordnung des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum vom 28. April 19971(IGE-GebO).
[AS 1997 2173; 1999 2632; 2005 2323; 2006 4487; 2007 4477Ziff. VI; 2008 1897; 2011 2251; 2013 1307; 2016 1049.AS 2016 4845Art. 12]. Siehe heute: die Verordnung des IG vom 14. Juni 2016 über Gebühren (SR 232.148 ). ↩
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