272.1VeÜ-ZSSVFederal Council Ordinance01.01.2011Originalquelle
Diese Verordnung regelt die Modalitäten des elektronischen Verkehrs zwischen den Verfahrensbeteiligten und den Behörden im Rahmen von Verfahren, auf welche die ZPO, das SchKG oder die StPO Anwendung findet.
Sie gilt nicht für Verfahren vor dem Bundesgericht.
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