Das Europäische Suchportal (ESP) nach den Verordnungen (EU) 2019/8171und (EU) 2019/8182ermöglicht die systemübergreifende Abfrage des SIS, des EES, des ETIAS, des C‑VIS, des gemeinsamen Speichers für Identitätsdaten (CIR) und von Eurodac nach den Artikeln 103b , 109a , 109k und 110a des Ausländer- und Integrationsgesetzes vom 16. Dezember 20053(AIG), der Datenbanken Stolen and Lost Travel Documents (ASF-SLTD) und Travel Documents Associated with Notices (TDAWN) von Interpol sowie von Europol-Daten.
Die Behörden, die auf mindestens eines der Informationssysteme nach Absatz 1 zugriffsberechtigt sind, dürfen im Abrufverfahren auf das ESP zugreifen.
Die Abfrage erfolgt anhand von Identitätsdaten, Daten zu den Reisedokumenten oder biometrischen Daten.
Den Behörden werden nur die Daten aus denjenigen Informationssystemen nach Absatz 1 angezeigt, auf die sie zugriffsberechtigt sind, sowie die Art der Verknüpfung zwischen den Daten nach den Artikeln 30–33 der Verordnungen (EU) 2019/817 und (EU) 2019/818.