Fedpol betreibt den Datenindex Terrorismus. Dieser enthält Daten, die laufend aktualisiert werden und für welche die beiden folgenden Voraussetzungen gelten:
Die Daten betreffen Personen, die in Verdacht stehen, an strafbaren Handlungen im Zusammenhang mit Terrorismus beteiligt zu sein.
Die Daten werden an fedpol weitergegeben auf der Grundlage:
1. von Artikel 351 des Strafgesetzbuches1;
2. des Staatsvertrags vom 25. Mai 19732zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen;
3. des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 19753zum Staatsvertrag mit den Vereinigten Staaten von Amerika über gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen;
4. von Artikel 75a des Rechtshilfegesetzes vom 20. März 19814.
Es kann in Bezug auf eine bestimmte Person die Daten mit den weiteren Informationen abgleichen, die ihm im Rahmen der nationalen und internationalen polizeilichen Zusammenarbeit zur Verfügung gestellt werden.
Die aufgrund eines Treffers im Datenindex Terrorismus beschafften Informationen werden in den dafür vorgesehenen Informationssystemen von fedpol bearbeitet.