Das Anerkennungsverfahren umfasst in der Regel die Überprüfung der Durchführung eines vollständigen Bildungsgangs oder Nachdiplomstudiums durch zwei unabhängige Expertinnen oder Experten.
Die Expertinnen oder Experten überprüfen zuhanden des SBFI die Einhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung und die Einhaltung des entsprechenden Rahmenlehrplans.1
Das SBFI kann Vereinfachungen des Anerkennungsverfahrens nach den Absätzen 1 und 2 vorsehen.
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V des WBF vom 26. Nov. 2019, in Kraft seit 1. Jan. 2020 (AS 2019 4753). ↩
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