Die abschliessenden Qualifikationsverfahren bestehen mindestens aus:
einer praxisorientierten Diplom- oder Projektarbeit; und
mündlichen oder schriftlichen Prüfungen.
Weitere Anforderungen an die abschliessenden Qualifikationsverfahren werden in den Rahmenlehrplänen geregelt.
In den abschliessenden Qualifikationsverfahren wirken Expertinnen und Experten aus der Praxis mit. Die Expertinnen und Experten können von den Organisationen der Arbeitswelt gestellt werden.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.