Die Organisationen der Arbeitswelt entwickeln und erlassen in Zusammenarbeit mit den Bildungsanbietern die Rahmenlehrpläne. Die Organisationen der Arbeitswelt und die Bildungsanbieter bilden gemeinsam die Trägerschaft der Rahmenlehrpläne.
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) genehmigt die Rahmenlehrpläne.1
Die geltenden Rahmenlehrpläne sind mit ihrem Genehmigungsdatum in den Anhängen 1 und 2 aufgeführt.
Das SBFI führt die Anhänge entsprechend seinen Genehmigungsbeschlüssen zu Rahmenlehrplänen nach.
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V des WBF vom 26. Nov. 2019, in Kraft seit 1. Jan. 2020 (AS 2019 4753). ↩
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