413.11MAVFederal Council Ordinance01.08.2024Originalquelle
Es wird sichergestellt, dass die Schülerinnen und Schüler die basalen fachlichen und überfachlichen Kompetenzen für die allgemeine Studierfähigkeit erwerben.
Es werden zudem Voraussetzungen geschaffen, die es erlauben, dass die Schülerinnen und Schüler die basalen fachlichen Kompetenzen in der Unterrichtssprache und in Mathematik erwerben, bevor sie die Maturitätsprüfungen ablegen.
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