413.11MAVFederal Council Ordinance01.08.2024Originalquelle
DieGrundlagen für die Prüfung der Gleichwertigkeit der Maturitätszeugnisse im Hinblick auf die Anerkennung bilden dieMindestanforderungen an die gymnasialen Maturitätslehrgänge der vorliegenden Verordnung sowie dievon der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) in einem Rahmenlehrplan festgelegten Mindestanforderungen.
Insbesondere werden die Mindestanforderungen des Rahmenlehrplans herangezogen betreffend:
die Lerngebiete und die fachlichen Kompetenzen in den Grundlagenfächern;
die Richtlinien für die Auswahl der Lerngebiete und für die fachlichen Kompetenzen in den Fächern des Wahlpflichtbereichs;
die basalen fachlichen Kompetenzen für allgemeine Studierfähigkeit;
die Berücksichtigung von transversalen Unterrichtsbereichen, insbesondere der überfachlichen Kompetenzen und der Interdisziplinarität;
die Maturitätsarbeit.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.