413.11MAVFederal Council Ordinance01.08.2024Originalquelle
Es bestehen geeignete Massnahmen zur Förderung der Chancengerechtigkeit, insbesondere beim Übertritt von der Volksschule an die Maturitätsschulen und während des Maturitätslehrgangs.
Erwachsenen wird ermöglicht, eine gymnasiale Maturität zu erlangen.
Es besteht ein kontinuierlicher Dialog zwischen der Volksschule und den Maturitätsschulen sowie zwischen den Maturitätsschulen und den Hochschulen.
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