Wer mit unredlichen Mitteln für sich oder eine andere Person eine bessere Bewertung zu erreichen versucht, erhält die Note 1 oder das Prädikat «nicht erfüllt».
Die Prüfenden halten den Vorfall schriftlich fest und melden ihn der Rektorin oder dem Rektor zur allfälligen Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen die fehlbare Person.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.