Ein Modul gilt als bestanden, wenn der Kompetenznachweis erfolgreich erbracht wird. Dies ist der Fall bei benoteten Kompetenznachweisen, wenn die errechnete Modulnote mindestens 4,00 beträgt, und bei unbenoteten Kompetenznachweisen, wenn sie mit dem Prädikat «erfüllt» bewertet wird.1
Für ein bestandenes Modul wird die volle Anzahl der dem Modul zugeordneten ECTS-Punkte vergeben. Für ein nicht bestandenes Modul werden keine ECTS-Punkte vergeben.
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V des VBS vom 7. Okt. 2024, in Kraft seit 1. Dez. 2024 (AS 2024 610). ↩
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