Kompetenznachweise, die mit einer Note unter 4 benotet werden, und als «nicht erfüllt» beurteilte Kompetenznachweise können einmal wiederholt werden.
Die Wiederholung muss innerhalb der zulässigen Studiendauer erfolgen.1
Wurde der Kompetenznachweis wiederholt, so wird nur die bessere Note berücksichtigt.
Die Form der Wiederholung wird von den Prüfenden festgelegt. Sie kann von der ursprünglichen Form abweichen und auch in Form einer Überarbeitung des ersten Kompetenznachweises erfolgen.
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V des VBS vom 7. Okt. 2024, in Kraft seit 1. Dez. 2024 (AS 2024 610). ↩
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