In dieser Verordnung bedeuten:
1. Alters- und Pflegeheime,
2. Wohn- und Erziehungsheime für Kinder und Jugendliche,
3. Internate und Studentenwohnheime,
4. Institutionen für Behinderte,
5. Spitäler, Heilstätten und ähnliche Institutionen im Gesundheitsbereich,
6. Institutionen des Straf- und Massnahmenvollzugs,
7. Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende,
8. Klöster und andere Unterkünfte religiöser Vereinigungen;
b. Sedex: zentrale Informatik- und Kommunikationsplattform, die der Bund den zuständigen Amtsstellen für die sichere Datenübermittlung zur Verfügung stellt (secure data exchange);
c*.* Token: einmaliges und fälschungssicheres Merkmal zur Identifikation eines Teilnehmers oder einer Teilnehmerin in einem elektronischen Netzwerk (z.B. im Internet).
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