431.021RHVFederal Council Ordinance01.01.2008Originalquelle
Die Harmonisierung der Register und die Aufnahme der AHV-Nummer in die Register nach Artikel 2 RHG ist spätestens am 15. Januar 2010 abgeschlossen.
Der EGID wird spätestens ab 15. Januar 2010, der EWID spätestens ab 31. Dezember 2012 in allen Einwohnerregistern geführt.
Der Bund stellt den Registerbetreibern Sedex und den Sedex-Anschlussadapter ab 15. Januar 2008 zur Verfügung.
Für die Datenübermittlung zwischen den Einwohnerregistern bei Weg- und Zuzug stellt der Bund den zuständigen Amtsstellen Sedex ab 15. Januar 2010 zur Verfügung.
Das BFS stellt den Validierungsservice ab 15. Januar 2008 zur Verfügung.
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