Projekte
Neuer Chat
Korpus
Grid
Playbook
Dokumente
Verlauf
Sprache: DE
Hilfezentrum
A
Einstellungen
Loading source…
Kommentare: Art. 25 | Omnilex
Law
/
GeoNV · Verordnung über die geografischen Namen
Art. 25
Art. 24
Art. 26
Zurück zum Gesetz
Art. 25
Art. 24
Art. 26
510.625
GeoNV
Federal Council Ordinance
01.07.2008
Originalquelle
Alle Strassen in Ortschaften und anderen bewohnten Siedlungen werden benannt.
Benannte Gebiete dürfen verwendet werden, wenn keine Strassen, Wege oder Plätze bestehen, die benannt werden können.
Die Schreibweise der Strassennamen, die Elemente der geografischen Namen der amtlichen Vermessung übernehmen, wird auf regionaler Ebene harmonisiert.
0 commentaries
Add commentary
No commentaries are available for this article yet.