Die Daten des FA-SVSAA, einschliesslich Daten über militärische Administrativmassnahmen des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamts der Armee, werden nach der Erfassung längstens während 80 Jahren aufbewahrt.
Die Daten über zivile Administrativmassnahmen werden längstens so lange aufbewahrt, wie sie im IVZ enthalten sind.
Die Daten über eine Kontrolluntersuchung werden jeweils nur bis zur nächsten Kontrolluntersuchung aufbewahrt.
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