Das IPSA enthält von Personen, von denen eine mögliche Bedrohung der Armee ausgeht, folgende Daten:
- Personalien;
- Zivilstand, Geburts- und Heimatort sowie Beruf und Ausbildung;
- Staatsangehörigkeit, ethnische und religiöse Zugehörigkeit, Aufenthaltsstatus;
- Daten zum Nachweis der Identität, einschliesslich körperlicher Merkmale;
- politische und ideologische Ausrichtung;
- Rekrutierungsergebnisse, Einteilung, Grad, Funktion, Ausbildung, Qualifikationen, Dienstleistungen, Einsätze und Ausrüstung in der Armee und im Zivilschutz;
- Einkommens- und Vermögensverhältnisse;
- medizinische und biometrische Daten;
- Bild-, Film- und Tonaufnahmen;
- Bezugspersonen sowie deren Identität;
- Daten über den Aufenthaltsort der Person, einschliesslich Bewegungsprofilen;
- Daten über die von der Person verwendeten Fortbewegungs- und Kommunikationsmittel, einschliesslich Nutzungs- und Standortdaten sowie Bewegungsprofilen;
- Einzelheiten zu der von einer Person ausgehenden möglichen Bedrohung der Armee;
- weitere Informationen und Daten, die der DPSA für die Erfüllung der Aufgaben nach Artikel 100 Absatz 1 MG1benötigt.