Das Generalsekretariat des VBS beschafft die Daten für das SCHAMIS bei:1
- der betreffenden Person oder ihrer gesetzlichen Vertretung;
- den militärischen Kommandos;
- den zuständigen Verwaltungseinheiten des Bundes und der Kantone;
- den behandelnden und begutachtenden Ärztinnen und Ärzten;
- den zivilen und militärischen Strafbehörden sowie den Verwaltungsrechtspflegebehörden;
- den militärischen und, mit Einwilligung der betreffenden Person, zivilen Vorgesetzten;
- Sachverständigen;
- den von der betreffenden Person genannten Referenzpersonen;
- 2 Versicherungen.