Das PSN dient der logistischen, personellen und finanziellen Führung der Armee und der Verwaltungseinheiten der Gruppe Verteidigung; es bezweckt:
- die Sicherstellung der materiellen Bereitschaft bis zum Zeitpunkt der Rückgabe der persönlichen Ausrüstung der Angehörigen der Armee und des Korpsmaterials der Truppe;
- die Kontrolle der Abgabe von Armeematerial an Dritte sowie die Kontrolle der Rücknahme von Armeematerial von Dritten;
- die Kontrolle der Abgabe, der Rücknahme, der Hinterlegung, der Abnahme und des Entzugs der persönlichen Waffe und der Leihwaffe sowie die Kontrolle der Überlassung zu Eigentum;
- 1 den Austausch von Daten mit der Datenbank nach Artikel 32a Absatz 1 Buchstabe d WG2;
- die Verwaltung, Bewirtschaftung und Ablage von Personal- und Abrechnungsdaten des zivilen und des militärischen Personals.