Die Überwachungsmittel müssen offen eingesetzt werden, sofern dadurch nicht die Erfüllung der Aufgaben gefährdet wird.
Der Einsatz von Überwachungsmitteln zugunsten ziviler Behörden darf nur im Rahmen der Rechtsgrundlagen erfolgen, die für die unterstützten zivilen Behörden gelten.
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