Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) hat zur Sicherung der Kulturgüter folgende Aufgaben:
- Es berät und unterstützt die Bundesbehörden in Fragen des Kulturgüterschutzes und koordiniert die Arbeiten.
- Es berät die kantonalen Behörden in Fragen des Kulturgüterschutzes und unterstützt sie bei der Vorbereitung und Durchführung der in ihre Zuständigkeit fallenden Massnahmen.
- Es informiert und berät Dritte in Fragen des Kulturgüterschutzes.
- Es führt ein Kulturgüterschutzinventar mit Objekten von nationaler und regionaler Bedeutung (KGS-Inventar), legt es dem Bundesrat zur Genehmigung vor und veröffentlicht es.
- Es führt das geografische Informationssystem des Kulturgüterschutzes nach der Geoinformationsgesetzgebung1.
- Es nimmt die Koordinationsaufgaben für die Gesuche um Erlangung des Status des Sonderschutzes (Art. 7) oder des verstärkten Schutzes (Art. 8) wahr.
- Es bildet das Kader des Zivilschutzes, das für den Kulturgüterschutz zuständig ist, aus.
- Es kann Personal kultureller Institutionen im Bereich des Kulturgüterschutzes ausbilden; der Bundesrat kann für die Ausbildung Mindestanforderungen vorsehen.