Der Bundesrat kann in Zusammenarbeit mit dem betroffenen Kanton für ein Kulturgut von nationaler Bedeutung bei der Unesco ein Gesuch um Erlangung des verstärkten Schutzes nach den Artikeln 10–14 des Zweiten Protokolls einreichen.
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport stellt im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Departement des Innern dem Bundesrat den Antrag auf Einreichung des Gesuchs.
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