Für Erdgas, Flüssiggas und erneuerbares Gas zur Verwendung als Treibstoff ist die Steuer je Liter Benzinäquivalent 40 Rappen tiefer als die Steuer gemäss Mineralölsteuertarif.
Die Mineralölsteuer und der Mineralölsteuerzuschlag werden nach dem Tarif in Anhang 1a erhoben.
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