Bei periodischer Steueranmeldung wird der Steuerbetrag aufgrund der definitiven Steueranmeldung erhoben.
In den anderen Fällen setzt die Steuerbehörde den Steuerbetrag fest.
2bis. Die Festsetzung des Steuerbetrags kann als automatisierte Einzelentscheidung nach Artikel 21 des Datenschutzgesetzes vom 25. September 20201erfolgen.2
Die Steueranmeldung ist für die Person, die sie ausgestellt hat, als Grundlage für die Festsetzung des Steuerbetrages verbindlich. Das Ergebnis einer amtlichen Prüfung bleibt vorbehalten.