641.611MinöStVFederal Council Ordinance01.01.1997Originalquelle
Personen, welche Waren verwenden, die zum tieferen Satz versteuert werden, müssen die Verwendungsverpflichtung auf amtlichem Formular im Doppel bei der Steuerbehörde hinterlegen.
Personen, welche mit Waren handeln, die zum tieferen Satz versteuert werden, müssen sich gegenüber der Steuerbehörde verpflichten, die Waren korrekt und gesetzeskonform weiterzuliefern (besondere Verpflichtung); die Verpflichtung ist bei der Steuerbehörde auf amtlichem Formular im Doppel zu hinterlegen.
Die Steuerbehörde bescheinigt auf der Kopie die Hinterlage der Verpflichtung.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.