642.114LGBVFederal Council Ordinance01.01.2011Originalquelle
Der übrige Liquidationsgewinn umfasst die im Liquidationsjahr und im Vorjahr realisierten stillen Reserven, abzüglich:
der Beitragsüberhänge (Art. 4 Abs. 3);
des fiktiven Einkaufs;
des durch die Realisierung der stillen Reserven verursachten Aufwandes;
des Verlustvortrags und des Verlusts des laufenden Geschäftsjahres, die nicht mit dem Einkommen aus der selbstständigen Erwerbstätigkeit verrechnet werden konnten.
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