Die kantonalen Behörden für die Wehrpflichtersatzabgabe sorgen für die gleichmässige Handhabung der Bundesvorschriften im Gebiet ihres Kantons, bringen alle ihre Weisungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur Kenntnis und veranlassen, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung von jedem Beschwerdeentscheid ein Doppel erhält.
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