(Art. 1 Abs. 2)
1.1…
2. Abkommen vom 6. Oktober 20112zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die Zusammenarbeit im Steuerbereich.
3. Abkommen vom 13. April 20123zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt.
Diese Ziff. ist inzwischen gegenstandslos. Das Abk. vom 21. September 2011 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt (BBl 2012 5039) ist nicht in Kraft getreten. ↩
SR 0.672.936.74 ↩
SR 0.672.916.33 ↩
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