Der Bundesrat lässt eine Strassenrechnung führen, in der die anrechenbaren Erträge der öffentlichen Hand aus dem Motorfahrzeugverkehr dessen anteiligen Kosten gegenübergestellt werden.
Die Kantone sind verpflichtet, dem Bundesrat auf Aufforderung hin die Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Führung dieser Rechnung erforderlich sind.
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