Die Beiträge werden im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt.
Es werden keine Beiträge von weniger als 30 000 Franken gewährt; davon ausgenommen sind die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Fertigstellung des beschlossenen Nationalstrassennetzes sowie Beiträge an Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzmassnahmen.
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