725.116.22MinLVFederal Council Ordinance01.08.2011Originalquelle
Am 1. Januar 2012 beginnt der erste Zeitraum zur Einhaltung des Verteilschlüssels (Art. 3).
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation kann im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement die Dauer des bei Inkrafttreten der Änderung vom 18. November 2015 laufenden Mehrjahresprogramms auf höchstens sechs Jahre verlängern.
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