734.722WResVFederal Council Ordinance15.02.2023Originalquelle
Für Vereinbarungen, die die Netzgesellschaft abgeschlossen hat, führt die Netzgesellschaft die Zahlungen an die Reserveteilnehmer, die Aggregatoren und weitere Akteure mit Bezug zur Stromreserve aus.
Für Vereinbarungen, die der Bund abgeschlossen hat, führt das BFE die Zahlungen aus. Die Netzgesellschaft vergütet ihm die Kosten aus den Mitteln nach Artikel 22 Absatz 2.
Das BFE kann die Netzgesellschaft beauftragen, die Zahlungen an seiner Stelle auszuführen. Die Einzelheiten werden zwischen dem BFE und der Netzgesellschaft in einer Vereinbarung geregelt.
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