(Art. 28)
I
Die Verordnung vom 7. September 20221über die Errichtung einer Wasserkraftreserve wird aufgehoben.
II
Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:
…2
[AS 2022 514] ↩
Die Änderungen können unterAS 2023 43konsultiert werden. ↩
0 commentaries