Das ASTRA erstattet: a. der Europäischen Kommission: 1. jährlich einen Bericht über die Gefahrgutkontrollen, 2. jedes zweite Jahr einen Bericht über die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeitkontrollen sowie über die technischen Kontrollen; b.1 dem Weltverkehrsforum (International Transport Forum, ITF) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) jedes zweite Jahr einen Bericht über die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeitkontrollen.
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 29. Nov. 2013, in Kraft seit 1. Jan. 2014 (AS 2013 4671). ↩
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