Die für die Kontrolle der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeit verwendete Kontrollsoftware muss mindestens folgenden Anforderungen genügen:
- Auslesen der Daten aus der Fahrerkarte ohne digitalen Fahrtschreiber;
- Auslesen der Fahrtschreiber- und Fahrerkartendaten aus dem digitalen Fahrtschreiber;
- Digitalisieren von Einlageblättern;
- manuelles Erfassen von Daten;
- Auswerten der nationalen und internationalen Arbeits-, Lenk- und Ruhezeitvorschriften;
- Auswerten der Geschwindigkeit und der Wegstrecke;
- Auswerten der Daten aus dem Fahrtschreiber, den Einlageblättern und den Fahrerkarten;
- Importieren, Exportieren und Archivieren von Originaldateien aus dem digitalen Fahrtschreiber und den Fahrerkarten;
- Anschliessen an das schweizerische Fahrtschreiberkartenregister sowie die entsprechenden ausländischen Register zur Datenüberprüfung und ‑meldung;
- statistisches Auswerten der Daten sowie Übergeben von Daten an andere Datenverwerter.