741.41VTSFederal Council Ordinance01.10.1995Originalquelle
«Anhänger» sind Fahrzeuge, die gebaut sind, um von anderen Fahrzeugen gezogen zu werden, und mit diesen durch eine geeignete Verbindungseinrichtung schwenkbar verbunden sind. Fahrbare Abschleppvorrichtungen gelten nicht als Anhänger.1
Für Motorfahrzeuge, die mit Hilfe einer Deichsel wie ein Anhänger gezogen werden, gelten die Vorschriften für Anhänger sinngemäss.
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 22. Dez. 2023, in Kraft seit 1. April 2024 (AS 2024 30). ↩
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