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Art. 30c

741.41VTSFederal Council Ordinance01.10.1995Originalquelle

Bei Fahrzeugen, für die nur ein Teil der Dokumente nach Artikel 30a Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 1–4 vorliegen, und bei geänderten Fahrzeugen müssen die nicht geprüften Teile oder Änderungen umfassend technisch geprüft werden.

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