741.41VTSFederal Council Ordinance01.10.1995Originalquelle
Die Zulassungsbehörde führt anlässlich der amtlichen Nachprüfungen Abgas-Nachkontrollen durch.1
Die Abgas-Nachkontrollen sind nach den Kontrolldaten, Messbedingungen und Sollwerten im Abgas-Wartungsdokument vorzunehmen. Bei Fahrzeugen mit anerkanntem On-Board-Diagnosesystem sind die Funktion der Fehlfunktionsanzeige und gegebenenfalls der Inhalt des Fehlerspeichers zu überprüfen.2
Eine erneute Wartung oder Nachkontrolle wird angeordnet, wenn:
die Wartung nicht oder nicht vorschriftsgemäss durchgeführt wurde;
Defekte, Mängel oder Falscheinstellungen der abgasrelevanten Ausrüstung vorliegen;
die Sollwerte nicht eingehalten sind.
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 30. Nov. 2012, in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 7089). ↩
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 30. Nov. 2012, in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 7089). ↩
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